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Caviar Creator Manufaktur GmbH insolvent

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Das Amtsgericht Neubrandenburg hat am 18. April 2010 das Insolvenzverfahren über die Caviar Creator Manufaktur GmbH eröffnet (Az.: 4 IN 132/09). Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 11. Juni 2010 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Insolvenz der Caviar Creator Inc.-Tochter ist auch für alle Anleger von Bedeutung, die in die Caviar Creator-Gruppe investiert haben, da die Gesellschaft das Eigentum an der Anlage in Demmin beansprucht, welche einen wesentlichen Vermögenswert der Unternehmensgruppe darstellt. Auch wenn dieser Anspruch angeblich derzeit umstritten ist, sollten auch Anleger, die eine Forderung gegen die Muttergesellschaft oder eine der Tochtergesellschaften geltend machen, diese Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.

Daneben sollte auch geprüft werden, ob ggf. andere Haftungsansprüche, z.B. gegen den Vorstandsvorsitzenden und Initiator, bestehen. Gegen ihn hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug erhoben. Er soll sich in Untersuchungshaft befinden. Anleger sollten zur Klärung ihrer Rechtsposition unbedingt fachlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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