Vergleichsangebot bei Falk Fonds 59 |
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Für den insolventen Falk Fonds 59 hat der Insolvenzverwalter den Investoren einen Vergleich angeboten. Sie sollen 65 % der erhaltenen Ausschüttungen bis 23.11.2007 zurückzahlen. Sofern diese Frist verstreicht, sollen es 75 % der erhaltenen Ausschüttungen bis zum 15.01.2008 sein. Dass der Insolvenzverwalter mit Rückforderungen auf die Anleger zukommt, war abzusehen, da dies bei anderen insolventen Falk Fonds ebenso praktiziert wurde. Anleger sollten sich das Vergleichsangebot jedoch genau ansehen und zunächst prüfen, ob überhaupt eine persönliche Rückzahlungspflicht besteht. Ebenso sollte geprüft werden, ob nicht eigene Ansprüche auf Grund von Falschberatung gegen den Beratungsdienstleister geltend gemacht werden können. Hier ist jedoch Eile geboten. Es droht die Verjährung zum 31.12.2007.
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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