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Urteil gegen Falk-Manager

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Gegen den Vorstand der geschäftsführenden Gesellschaft des Falk Zinsfonds GbR hat das Oberlandesgericht München am 22. Oktober 2007 geurteilt. Er sowie ein Wirtschaftsprüfer wurden zu Schadenersatz an zwei Anlegern des Falk Zinsfonds verurteilt, da die Risiken der Beteiligung an diesem Fonds im Prospekt nicht ausreichend dargestellt waren.

Der im März 2003 aufgelegte Zinsfonds diente hauptsächlich der Vergabe von Darlehen an Immobilienfonds der Falk-Gruppe. Nach deren Zusammenbruch befindet sich nun auch der Zinsfonds in Auflösung. An ihm haben sich rund 3000 Anleger in Höhe von etwa 58 Mio. Euro beteiligt. Damit ist das Kapitel allerdings noch nicht beendet: Angeblich hat die Staatsanwaltschaft München Helmut Falk und andere Personen wegen Betrugs an den Anlegern des Falk Zinsfonds angeklagt. Der Prozess soll demnächst beginnen.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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