Wie geht es weiter mit den Immobilienfonds? |
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Eine große Anzahl offener Immobilienfonds wurde inzwischen von den Fondsgesellschaften geschlossen, um übermäßige Mittelabflüsse durch Anteilsverkäufe zu verhindern. Für Anleger bedeutet dies, dass sie vorerst nicht an ihre Einlagen kommen und damit der Möglichkeit beraubt sind, ihr Anlageportfolio umzudisponieren. In der gegenwärtigen Krise schützt auch Größe nicht. So gehören auch renommierte Fondsgesellschaften wie SEB Immoinvest oder AXA Immoselect zu den Fonds, die die Rücknahme der Fondsanteile ausgesetzt haben. Grundsätzlich ist dies auch eine erlaubte Maßnahme, um das Fondsvermögen zu schützen. Es stellt sich nur die Frage, wie bei längerem Andauern der Krise weiter verfahren werden soll und wie sich die Anleger nach Wiederaufnahme der Rücknahme der Fondsanteile verhalten. Die Fondsgesellschaften können die Rücknahme der Fondsanteile zeitlich nicht beliebig ausdehnen. Nach drei Monaten müssen die Fonds wieder geöffnet werden, wenn die Liquidität dazu ausreicht. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Fondsgesellschaften weitere neun Monate die Rücknahme der Fondsanteile aussetzen. Mit Aussetzung der Rücknahme sind sie zugleich verpflichtet, Objekte zur Erhöhung der Liquidität zu veräußern. Dies allerdings nicht zu jedem beliebigen Preis. Fünf Prozent unter dem Verkehrswert gelten als gerade noch vertretbar. Sollte auch diese Zeit nicht ausreichen, um dem Fonds die nötige Liquidität zu verschaffen, so bleibt eine letzte Phase von 12 Monaten. Manche Fondsgesellschaften sind vorsichtig mit der zügigen Wiederaufnahme der Rücknahme der Fondsanteile, selbst wenn sie durch entsprechende Maßnahmen, wie z.B. Objektverkäufe, die erforderliche Nettoliquidität von 5 Prozent wieder erreicht haben. Zu groß sind Befürchtungen über negative Konsequenzen, sollte in Folge eine erneute Schließung erforderlich werden. Aus diesem Grund wird die vereinzelt zu verzeichnende Wiederaufnahme der Rücknahme von Fondsanteilen branchenweit mit Interesse verfolgt. Sollte der Versuch positiv verlaufen, dürften bald weitere Fondsgesellschaften dem Beispiel folgen. Ein Scheitern könnte sich jedoch desaströs auf die Branche auswirken. Die fortdauernde Unsicherheit in der Immobilenfonds-Branche lässt bereits Rufe nach einer gesetzlichen Regelung solcher Ausnahmesituationen laut werden. Zu sehr habe man sich bisher auf Absprachen mit institutionellen Investoren verlassen, ihr Geld für bestimmte Zeit im Fonds zu belassen. Belastbar sind diese in Krisenzeiten häufig nicht, wie sich nunmehr herausstellt. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) hofft daher, dass er schon bald der Bundesregierung Vorschläge aus den eigenen Reihen über mögliche gesetzliche Regelungen vorlegen kann.
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