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Medico Fonds: ein Geldgrab für viele Anleger

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Immobilienfonds gelten gemeinhin als relativ sichere Geldanlage, gehen Anleger doch davon aus, dass dem eingezahlten Kapital reale Werte gegenüber stehen. Dies trifft grundsätzlich auch auf geschlossene Immobilienfonds zu, dennoch sind mit dieser Form der Geldanlage erheblich größere Risiken verbunden, als eine Beteiligung an einen offenen Immobilienfonds. Wie leicht sich der Erwartung attraktiver Renditen in Luft auflösen kann zeigt sich, wenn man die wirtschaftliche Entwicklung so mancher geschlossenen Immobilienfonds ein wenig näher betrachtet.

Die Düsseldorfer Gebau AG hatte in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl geschlossener Immobilienfonds aufgelegt, die sich hauptsächlich an Ärzte und Apotheker als solvente Zielgruppe richteten. Die Fondsstruktur war in den meisten Fällen weitgehend identisch. Es handelt sich um Kommanditgesellschaften, die in der Regel von der Apotheker- und Ärztebank, Düsseldorf, bzw. von der Bonnfinanz Vermögensberatung, Bonn, vertrieben wurden. Häufig wurde die Beteiligung als ideale Geldanlage zur Altersvorsorge angepriesen, obwohl eine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft als unternehmerische Beteiligung angesehen werden muss und diese damit in der Regel nicht für eine Geldanlage zur Altersvorsorge geeignet ist.

Für viele Anleger entpuppte sich die vermeintlich lukrative Beteiligung an einem der Medico-Fonds als Geldgrab. Versprochene Erträge blieben aus, in manchen Fällen verloren die Immobilien sogar an Wert. Rund 25.000 Anleger sollen über 660 Mio. Euro in die verschiedenen Medico-Fonds investiert haben. Allerdings besteht für unzufriedene Anleger kein Grund, sich mit den erlittenen Verlusten abzufinden. Verschiedene Gerichte haben bereits geurteilt, dass Beteiligungen an Kommanditgesellschaften keine geeignete Geldanlage für die Altersvorsorge darstellen, da es sich hierbei um eine Form der unternehmerischen Beteiligung handelt, die mit erheblichen Verlustrisiken behaftet ist. Wer Anlegern derartige Fondsbeteiligungen als Altersvorsorge andreht, begeht möglicherweise einen Beratungsfehler und macht sich damit schadenersatzpflichtig. Anleger sollen sich daher wegen der Wahrnehmung ihrer Interessen fachlich beraten lassen. In vielen Fällen bestehen gute Aussichten, aus der ungeliebten Beteiligung auszusteigen und die erlittenen Verluste ersetzt zu bekommen.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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