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Falk Fonds: Anleger hoffen auf Schadensbegrenzung

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Die Situation bei den inzwischen insolventen Fonds der Falk-Gruppe kann man nur als hoffnungslos bezeichnen. Für die Anleger bedeutet die Pleite der geschlossenen Fonds in der Regel den Totalverlust ihres eingezahlten Kapitals. Doch damit nicht genug. Anleger, die in der Vergangenheit Ausschüttungen der betroffenen Fonds erhalten hatten, wurden vom Insolvenzverwalter aufgefordert, diese zurückzuzahlen.

Hintergrund dieser Rückforderung ist die Tatsache, dass die Fonds als Kommanditgesellschaften organisiert waren und die Anleger daher als Kommanditisten zu behandeln sind. Rechtlich gesehen waren die Ausschüttungen der Vergangenheit keine Gewinne, sondern Eigenkapital der Fonds, da zum Zeitpunkt der Ausschüttungen noch keine Gewinne angefallen waren. Da die Anleger jedoch in Höhe der ursprünglichen Einlage haften, wurden sie vom Insolvenzverwalter zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert.

Zwar hat sich ein Teil der Anleger der Rückzahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters widersetzt; sie sahen sich in der Folge allerdings mit einer Zahlungsklage konfrontiert. Für diejenigen, die bisher die erhaltenen Ausschüttungen noch nicht zurückgezahlt haben, besteht zumindest ein Funken Hoffnung. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird im nächsten Jahr prüfen, ob und inwieweit der Treuhänder der insolventen Fonds haftbar ist. In diesem Fall könnten unter Umständen die Forderungen des Insolvenzverwalters gegen die Anleger mit Forderungen der Anleger gegen den Treuhänder verrechnet werden. Immerhin hat das OLG Karlsruhe bereits einem Anleger Recht gegeben, der die Falk-Treuhänderin Prometa verklagte, weil sie nach seiner Auffassung mitverantwortlich für Fehler im Anlageprospekt des Fonds 68 war.

Sollte der BGH das Urteil bestätigen, wäre dies ein Weg für solche Anleger, die die Ausschüttungen noch nicht zurückgezahlt haben, ihren Schaden zumindest ein wenig zu begrenzen.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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