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Urteil: Schadenersatzpflicht auch für freie Anlageberater

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Nach einem Urteil der BGH sind Banken grundsätzlich schadensersatzpflichtig, wenn sie bei einem Anlagegeschäfte die Höhe der Provisionen verschweigen, die sie vom Emittenten für dieses Anlagegeschäft erhalten. Zwar bedeutet dieses Urteil einen enormen Fortschritt für den Anlegerschutz, dennoch blieb bisher die Frage offen, ob diese Aufklärungspflicht auch für freie Anlageberater gilt. Denn nicht wenige Anleger haben ihre Geldanlage eben nicht über eine Bank, sondern über freie Vermittler abgewickelt.

In zwei Urteilen fanden deutsche Gerichte nun eine Antwort auf diese Frage. Sowohl das OLG Stuttgart als auch das Landgericht München I kamen zu dem Ergebnis, dass die verklagten freien Anlageberater ebenfalls schadensersatzpflichtig sind, wenn sie dem Anleger die Höhe der Provisionen verschweigen, die sie für die Vermittlung einer Geldanlage erhalten (OLG Stuttgart: 13 U 42/09 vom 4. März 2010, LG München I: 22 O 1797/09 vom 25. Februar 2010). Allerdings sind diese Urteil keine Grundsatzurteile; gegen das Urteil des LG München I wurden Rechtsmittel eingelegt. Dennoch zeichnet sich ab, dass verschwiegene Provisionen grundsätzlich Schadenersatzpflicht auslösen, unabhängig davon, ob die Geldanlage von einer Bank oder einem freien Berater vermittelt wurde.

Für viele Anleger kann die sich abzeichnende Rechtsauffassung deutscher Gerichte einen neuen, letzten Weg aufzeigen, Schadenersatz für Vermögensschäden wegen fehlerhafter Anlageberatung zu erlangen. Bei den hier zitierten Fällen handelt es sich beispielsweise um Klagen von Falk-Fonds-Anlegern. Da die Falk-Gruppe bereits seit Jahren insolvent ist, stellt der Schadenersatzanspruch gegen den Anlageberater die einzige Möglichkeit dar, doch noch zumindest einen Teil des entstandenen Schadens ersetzt zu bekommen.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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