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Haftstrafen für Falk-Manager

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Das Landgericht München I hat führende Manager der Falk-Fonds wegen Untreue zu Haftstrafen verurteilt. Der Fondsgründer Helmut W. Falk sowie der Geschäftsführer Thomas Engels wurden zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, während Thomas Suk drei Jahre und Thilo Köhler ein Jahr und neun Monate auf Bewährung erhielt (Az.: 314 Js 31015/05, noch nicht rechtskräftig).

Damit ist für die Verurteilten das Thema aber noch lange nicht beendet. Sie müssen sich in einem weiteren Verfahren wegen Betrugs verantworten, das am 13. April beginnen soll. In diesem Strafverfahren soll den Betrugsvorwürfen im Zusammenhang mit dem Falk-Zinsfonds nachgegangen werden. Dieser Fonds hatte Gelder bei Anlegern eingesammelt, die anschließend als Darlehen an andere Falk-Fonds ausgereicht wurden.

Doch auch wenn dieser Prozess abgeschlossen sein wird, werden sich deutsche Gerichte noch lange Zeit mit den Folgen der Falk-Pleite beschäftigen müssen. Es laufen zahlreiche Schadenersatzklagen, die sich u.a. gegen Fonds-Manager, Anlagevermittler und Banken richten. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde bereits vom OLG München wegen mangelnder Überprüfung der Verwendung der Zins-Fonds-Gelder verurteilt (Az.: 17 U 3915/08; Urteil vom 19. Januar 2009).

Da bei den ehemaligem Managern der Falk-Fonds Schadenersatzansprüche mangels Masse kaum durchsetzbar sein dürften, richtet sich das Augenmerk von Anlegern vor allem auf die Anlagevermittler, die vielfach die Höhe der Provisionen für die Anlagevermittlung verschwiegen hatten. Hierüber wird der Bundesgerichtshof zu entscheiden haben.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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