Musterverfahren gegen Fonds VIP 3 beginnt |
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Auf der Grundlage des Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) hat das Oberlandesgericht München einen Musterkläger für das Verfahren gegen den Filmfonds VIP 3 bestimmt. Der Ausgang dieses Verfahrens ist dann für sehr ähnlich gelagerte Fälle bindend. Das KapMuG ist auch Grundlage für den gegenwärtig verhandelten Telekom-Musterprozess. Verklagt werden von mehreren Hundert Anlegern der Geschäftsführer des Fonds und die Dresdner Bank. Dem Fonds wird vorgeworfen, Anleger-Gelder entgegen den Prospektangaben nicht für die Finanzierung von Filmproduktionen verwendet zu haben. Deshalb werden die investierten Gelder von den Steuerbehörden nicht steuermindernd anerkannt, was z.T. zu erheblichen Nachforderungen geführt hat. Aus diesem Grund wurde der Geschäftsführer des Fonds, Andreas Schmid, bereits wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Unabhängig von dem Musterverfahren wird die Commerzbank nach Angaben des Handelsblatts vom 11. April 2008 verklagt. Sie war angeblich größter Vermittler der weitgehend identisch konstruierten Filmfonds VIP 3 und VIP 4. Der Vorwurf lautet hier Falschberatung. Über diese Verfahren wird möglicherweise erst nach Abschluss des Musterverfahrens entschieden.
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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