VIP Medienfonds: Verzicht auf Einrede der Verjährung abgelaufen |
|
|
|
Die Commerzbank hat ihren bisherigen Verzicht auf die Einrede der Verjährung nicht über den 30. Juni 2008 hinaus verlängert. Für Anleger, die Ihre Schadenersatzansprüche gegen den Filmfonds mit gerichtlicher bzw. anwaltlicher Hilfe durchsetzen wollen, bedeutet dies, dass spätestens nach dem 31. Dezember 2008 die Verjährung ihrer Ansprüche droht. Anleger sollten daher kurzfristig prüfen lassen, ob durch eine zügige Geltendmachung ihres Schadenersatzanspruchs dem Eintritt der Verjährung zuvor gekommen werden kann. Mit ihrem Verhalten stellt die Commerzbank erneut unter Beweis, dass es wenig Sinn macht, als geschädigter Anleger auf den guten Willen oder das Verantwortungsbewusstsein der Gegenseite zu hoffen. Die Erfahrung zeigt, dass häufig nur der Rechtsweg zu einer angemessenen Entschädigung führt.
|
||||
Sonstiges
Vermittlerportal
Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
Aktuelles
- Aktuelles Urteil: Schadenersatz wegen Kick-Backs in noch mehr Fällen möglich
- Beipackzettel soll überarbeitet werden
- Krise bei Immobilien-Dachfonds setzt sich fort
- Falschberatung bei offenem Immobilienfonds: Commerzbank verurteilt
- Verjährung von Schadenersatzansprüchen prüfen lassen
- Krise bei Immobilienfonds zieht immer weitere Kreise
- Stiftung Warentest lehnt Rolle des Finanz-TÜV ab
- BGH: Finanzvertriebe haften für unlautere Machenschaften ihrer Handelsvertreter
- BaFin verhängt Bußgelder wegen Verstoßes gegen Beratungsprotokoll-Pflicht
- Anlageberatung durch Bankberater lässt noch immer zu Wünschen übrig


