VIP Medienfonds: Wieder Urteil wegen Falschberatung |
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Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Commerzbank zu Schadenersatz verurteilt, weil deren Beratungsleistung in den Augen des Gerichts fehlerhaft war (Az: 2-25 O 500/07). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der falsch beratene Kunde der Commerzbank erhält nach dem Urteil mehr als 65.000 Euro zurückerstattet, die er nach einem Beratungsgespräch mit einem Anlageberater der Commerzbank in die VIP Medienfonds 3 und 4 investiert hatte. Der Kläger konnte nachweisen, dass der Anlageberater es versäumt hatte, ihn über einen möglichen Kapitalverlust hinzuweisen. Stattdessen soll er behauptet haben, dass es sich hier um eine sichere Geldanlage handele. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt sich erneut, dass es sich für unzufriedene Anleger der VIP Medienfonds lohnen kann, die Qualität der Beratungsleistung bei Erwerb der Anteile zu überprüfen. Allerdings schließt sich das Zeitfenster, juristisch gegen diese Formen der Falschberatung vorzugehen. In den meisten Fällen dürfte die Verjährung zum 31. Dezember 2008 eintreten, so dass spätestens bis zu diesem Zeitpunkt Klage eingereicht werden müsste. Betroffene Anleger sollten sich unbedingt zu einer IG zusammenschließen, um sich effektiv zum eigenen Schutz zu organisieren. Für einen Beitritt zu unserer IG benutzen Sie bitte den Antrag. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch mit Auskünften zur Verfügung.
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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