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VIP Medienfonds 3: Urteil des LG Frankfurt am Main

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Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 17. April 2009 die Commerzbank zu Schadenersatz wegen mangelnder Aufklärung im Hinblick auf das Totalausfallrisiko beim VIP Medienfonds 3 verurteilt. Außerdem wurde festgestellt, dass der Anleger nicht in ausreichender Weise darüber unterrichtet wurde, dass die Vorabgenehmigung des Betriebsstättenfinanzamts München keine abschließende Entscheidung über die Gewährung von Steuervorteilen darstelle. Für den Anleger sei dies jedoch zeichnungsentscheidend gewesen.

Die beklagte Bank wurde neben dem geltend gemachten Schadenersatz dazu verurteilt, den  Anleger von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen aus der Beteiligung am VIP Medienfonds 3 freizustellen. Darüber hinaus steht dem Anleger auch noch der entgangene Gewinn zu, da er erfolgreich darlegen konnte, dass er das eingesetzte Kapital alternativ zu einem Zinssatz von 4 % p.a. angelegt hätte.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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