Filmfonds: Schadenersatz gegen beratende Bank prüfen |
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Für viele Anleger führte ihr Investment in einen der zahlreich am Markt befindlichen Filmfonds mehrfach zu einem bösen Erwachen. So blieb häufig die wirtschaftliche Entwicklung der Fonds weit hinter den ursprünglichen Versprechungen zurück. Darüber hinaus gab und gibt es auch Probleme mit der Finanzverwaltung. Die Steuerbehörden erkennen nämlich häufig die Verlustzuweisungen der Filmfonds an die Fondsgesellschafter nicht an, was für die Betroffenen nicht selten zu erheblichen Steuernachzahlungen führt. Anleger sollten daran denken, dass in diesem Fall nicht nur Schadenersatz gegen den Fondsinitiator sonder auch gegen die beratende Bank in Frage kommen kann, wenn diese es versäumt hat, den Anleger darauf hinzuweisen, dass die Verlustzuweisungen des Filmfonds möglicherweise von den Finanzämtern nicht anerkannt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn zum Beratungszeitpunkt der beratenden Bank bereits konkrete Fälle bekannt sind oder bekannt sein müssten. Die Haftung der beratenden Bank kommt sogar dann in Betracht, wenn der Anleger nach der Beratung das Anlageprodukt gar nicht über die beratende Bank, sondern über ein anderes Institut oder einen anderen Vermittler erwirbt. Nach gängiger Rechtsprechung muss eine Bank nämlich davon ausgehen, dass ihre Beratung Grundlage für erhebliche Vermögensentscheidungen des Anlegers sein kann. Aus diesem Grunde ist es auch unerheblich, ob der Anleger später das beworbene Produkt über diese Bank oder einen anderen Vermittler erwirbt. Enttäuschte Anleger von Filmfonds sollten daher prüfen lassen, ob sie auf dem Wege des Schadenersatzes gegen die beratende Bank wenigstens einen Teil des ihnen entstandenen Verlustes ausgleichen können. Die Chancen dafür stehen recht gut, urteilen Gerichte zu diesem Themenkomplex doch immer wieder im Sinne der Kläger.
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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