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Atypisch stille Beteiligung keine sichere Geldanlage

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Erneut hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass eine atypisch stille Beteiligung keine sichere Geldanlage ist und deshalb auch nicht als solche vermarktet werden darf. Diesmal hat das Landgericht Zwickau einem Anleger Schadenersatz zugesprochen, der über die GRE Global Real Estate AG eine atypisch stille Beteiligung erworben hatte. Dem Anleger war diese Beteiligung als sichere Kapitalanlage für die Alterssicherung empfohlen worden, obwohl es sich dabei um eine unternehmerische Beteiligung handelt.

Dem Anleger ist nunmehr der Kaufpreis samt Nebenkosten zurückzuerstatten. Darüber hinaus sind ihm auch der entgangene Gewinn auf das auf den Erwerb der Beteiligung entfallende Kapital sowie sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten. Ebenso ist er von zukünftigen Verpflichtungen aus der Beteiligung freizustellen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Erneut hat sich gezeigt, dass es Anleger nicht mehr hinnehmen müssen, dass ihnen risikoreiche Anlageprodukte als vermeintlich sichere Geldanlagen zur Altersvorsorge angedreht werden. Anleger, die den Ausstieg aus solchen Geldanlagen suchen, sollten sich zur Klärung der Rechtsposition fachlich beraten lassen.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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