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Vergleichsangebot der Commerzbank auch für VIP 3 Anleger

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Vor einigen Wochen hatten die Commerzbank und die HypoVereinsbank Anlegern des Medienfonds VIP 4 ein Vergleichsangebot unterbreitet (wir berichteten). Nun liegt auch ein Vergleichsangebot der Commerzbank für Anleger des VIP 3 Medienfonds vor. Dieses umfasst zwei Varianten.

Das Differenzzahlungsangebot sieht vor, dass die Bank ihren Anlegern die Differenz zwischen der erwarteten Auszahlung im Jahr 2011 in Höhe von 96 Prozent und der Zeichnungssumme sofort auszahlt. Der Betrag wird auf den Barwert zum Auszahlungszeitpunkt abgezinzt. Für Anleger, die bereits eine Klage gegen die Bank eingereicht haben, soll es eine zusätzliche sofortige Aufwandsentschädigung von 2,5 Prozent geben. Bei diesem Vergleichsangebot besteht jedoch das Risiko, dass es nicht sicher ist, ob im Jahr 2011 tatsächlich 96 Prozent der Zeichnungssumme ausgeschüttet werden können. Sollte dies nicht möglich sein, bleibt der Anleger auf dem Verlust sitzen.

Die zweite Variante des Vergleichsangebots beinhaltet eine Kapitalerhaltungsgarantie für den Fall, dass der Fonds am Ende der Laufzeit nicht über genügend Kapital verfügt, um seinen Anlegern 95 Prozent der Bareinlage zurückzuzahlen. In diesem Fall würde die Commerzbank den Differenzbetrag übernehmen. Bereits klagende Anleger sollen bei dieser Variante eine Aufwandsentschädigung von 7,5 Prozent der Zeichnungssumme zum 31. Dezember 2011 erhalten. Diese Variante hat den Vorteil, dass der Anleger das Risiko einer schlechteren Auszahlungsquote am Ende der Laufzeit nicht tragen muss.

Anleger sollten sich vor der Entscheidung über die Annahme eines der Vergleichsangebote gründlich beraten lassen. Je nach individueller Rechtsposition kann nach wie vor eine Klage ein sinnvoller Weg sein, um zu vollumfänglichem Schadenersatz zu gelangen.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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