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Medienfonds: Es drohen Steuernachzahlungen

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Bereits mehrfach haben wir darüber berichtet, dass die geänderte Rechtsauffassung der Finanzbehörden hinsichtlich der Schuldübernahmekonstruktionen bei vielen Medienfonds zu Steuernachforderungen bei Anlegern führen kann. So auch zum Beispiel bei der Hannover Leasing GmbH & Co. KG. Teilweise liegen Anlegern auch schon Schreiben der Finanzbehörden vor, in denen Sie zur Nachzahlung von Steuern aufgefordert werden.

Für Anleger stellt sich die Frage, wie sie sich angesichts der neuen Sachlage verhalten sollen. Zwar haben die Medienfonds-Gesellschaften in den meisten Fällen Klage gegen die Steuernachforderungen erhoben, es ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt völlig offen, ob diese Klagen letztlich erfolgreich sein werden. Auch werden in den wenigsten Fällen Treuhänder und vermittelnde Banken bereit sein, einen Verjährungsverzicht für betroffene Anleger abzugeben. Da aber davon ausgegangen werden muss, dass die gerichtliche Klärung der Frage, wie die Verlustzuweisungen der Fondsgesellschaften steuerlich zu behandeln sind, mehrere Jahre dauern wird, droht hier der Eintritt der Verjährung von Ansprüchen der Anleger gegen Treuhänder bzw. Anlagevermittler.

Anleger sollten daher trotz oder gerade wegen der vor den Finanzgerichten laufenden Verfahren darauf achten, dass daneben mögliche Schadenersatzansprüche nicht verjähren. Da in diesen Fällen die Verjährungsfrist lediglich drei Jahre zum Jahresende nach Kenntnis der Anspruch begründenden Tatsachen beträgt, sollten Anleger daher nicht zu lange mit der Klärung ihrer Rechtsposition warten, da durch rechtzeitiges Handeln der Eintritt der Verjährung gehemmt werden kann.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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