VIP Medienfonds: Hinweisbeschluss macht Anlegern Hoffnung |
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Das Oberlandesgericht München hat am 10. März 2010 im Rahmen einer Klage gegen die Commerzbank wegen des Vertriebs von Anteilen an VIP-Medienfonds einen Hinweisbeschluss erlassen, der den Klägern und anderen VIP-Anlegern Mut machen dürfte.
In dem Beschluss stellt das Gericht einen Beratungsfehler der Commerzbank im Zusammenhang mit dem Vertrieb der VIP-Medienfonds fest, weil die Bank die zum Zeitpunkt des Vertriebs aktuelle Wirtschaftspresse nicht ausreichend ausgewertet habe. Das OLG München ist der Auffassung, dass es die Pflicht der Bank als Anlageberater gewesen wäre, den Kläger über die zum Zeitpunkt der Anlageberatung bereits veröffentlichten Presseberichte zu informieren, wonach die steuerliche Anerkennung von Medienfonds zumindest fraglich sei. Das Gericht hat der Bank angeraten, die Berufung zurück zu nehmen. Die fehlende Aufklärung von VIP-Anlegern über diese Presseberichte dürfte vielfach vorgekommen sein, so dass Anleger, die ihre Anteile nach dem 22. Juli 2004 (Datum der Berichterstattung im Handelsblatt) erworben haben, nach den Feststellungen des OLG München verbesserte Aussichten haben dürften, sich erfolgreich auf einen Beratungsfehler des Anlagevermittlers zu berufen.
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