Schadenersatz für Apollo-Medienfonds-Anleger |
|
|
|
Einem Anleger der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG wurde vor dem Oberlandesgericht Stuttgart als Berufungsinstanz auf dem Vergleichsweg Schadenersatz zugesprochen, weil sich die vermittelnde Bank fehlerhafte Anlageberatung vorwerfen lassen musste.
Bereits das Landgericht Ellwangen hatte im April 2009 dem Anleger Schadenersatz zugesprochen. Dieser hatte auf Empfehlung der vermittelnden Bank Anteile an dem Apollo Fonds erworben. Die Bank hatte es jedoch unterlassen, den Anleger über die Warnungen des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen vor dem Erlösversicherer NEIS zu unterrichten. Daneben wurden dem Anleger auch Vermittlungsprovisionen für das Anlagegeschäft verheimlicht. Das OLG machte in der Berufungsverhandlung deutlich, dass es beabsichtige, die verklagte Bank ebenso wie die Vorinstanz wegen dieser Unterlassungen zu verurteilen. Darauf hin erklärte sich die verklagte Bank bereit, dem Kläger im Wege des Vergleichs Schadenersatz zu zahlen. Anlegerschützer gehen davon aus, dass die Warnungen des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen vor dem Erlösversicherer NEIS in vielen Fällen Anlegern im Rahmen der Anlageberatung nicht zur Kenntnis gegeben wurden. Hierin liegt grundsätzlich eine Verletzung der Informationspflicht. Anleger der Apollo Media Fond 3, 4 und 5 sollten daher prüfen, ob in ihrem Fall eine Information über die Warnungen des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen erfolgte, um ggf. Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen zu können. Grundsätzlich ist auch hier eine Beratung durch Fachleute dringend anzuraten.
|
||||
Sonstiges
Vermittlerportal
Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
Aktuelles
- Aktuelles Urteil: Schadenersatz wegen Kick-Backs in noch mehr Fällen möglich
- Beipackzettel soll überarbeitet werden
- Krise bei Immobilien-Dachfonds setzt sich fort
- Falschberatung bei offenem Immobilienfonds: Commerzbank verurteilt
- Verjährung von Schadenersatzansprüchen prüfen lassen
- Krise bei Immobilienfonds zieht immer weitere Kreise
- Stiftung Warentest lehnt Rolle des Finanz-TÜV ab
- BGH: Finanzvertriebe haften für unlautere Machenschaften ihrer Handelsvertreter
- BaFin verhängt Bußgelder wegen Verstoßes gegen Beratungsprotokoll-Pflicht
- Anlageberatung durch Bankberater lässt noch immer zu Wünschen übrig


