Hoffnung für N1 Fonds-Anleger auch ohne Prozess |
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Obwohl zahlreiche Anleger dieses Medienfonds die Beteiligung bereits vor rund zehn Jahren gezeichnet haben, besteht nach wie vor noch Hoffnung, dass sie zumindest einen Teil ihrer Investition zurück erhalten.
Denn wie zu beobachten ist, zeigen sich Banken gegenüber Anlegern der N1 European Film Produktions-GmbH & Co. KG jüngst vergleichsbereit, auch wenn diese die Beteiligung bereits Anfang des Jahrtausends gezeichnet haben.
Wenn auch nicht alle Kreditinstitute außergerichtlich einlenken, so zeigte sich aber, dass diverse Geldinstitute außergerichtlich eine Erstattung von bis zu 50% der Beteiligungssumme angeboten haben. Ein Grund dürfte insbesondere darin liegen, dass es inzwischen zahlreiche Gerichtsurteile gibt, wonach Banken auch bei älteren Beteiligungen dazu verurteilt wurden, dem Anleger Schadenersatz zu leisten. Die Gerichte erkennen hierbei einen Schadenersatzanspruch insbesondere dann an, wenn die Bank den Anleger nicht darüber aufgeklärt hat, dass sie für die Empfehlung des Fonds eine Provision erhält. Wie sich gezeigt hat, war das im Falle der N1 Fondsbeteiligung offenbar der Regelfall. Der Bundesgerichtshof stärkte mit einem Urteil vom Juni dieses Jahres weiter den Rücken der Anleger, als er entschieden hat, dass Banken bereits seit 1990 über den Erhalt von Provisionen haben aufklären müssen. Dieses Urteil dürfte ein weiterer Grund sein, weshalb Banken zu Vermeidung von Prozessen Anleger auch älterer Beteiligungen außergerichtlich anbieten, ihnen zumindest einen Teil der Investition zu erstatten.
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