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Ehemalige Aufina - Aufsichtsratsvorsitzende verurteilt

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Zwei frühere Aufsichtsratsvorsitzende der Aufina Holding AG, Professor Wilhelm Hankel und Bernd Steiger, sind vom Landgericht Düsseldorf am 6. November 2007 zu Schadenersatz verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts hatten die beiden Aufsichtsratsvorsitzenden ihre Augen vor der stattfindenden Misswirtschaft bei Aufina verschlossen. Statt die Gelder der Anleger wie angekündigt in Immobilienaktien zu investieren, wurden sie für die Beschaffung von Luxuskarossen und die Bezahlung von Mitarbeitern ausgegeben. Der angekündigte Börsengang fand ebenfalls nie statt.

Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass es sich bei den Verurteilten um ausgewiesene Experten aus der Wirtschaft handele, die hätten wissen müssen, dass die von den Anlegern eingesammelten Gelder nicht für Spesen, Honorare oder Firmenwagen ausgegeben werden dürfen. In dem Schweigen der beiden Aufsichtsräte angesichts derartiger Misswirtschaft sah das Gericht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Anleger. Dass ein Aufsichtsrat zu direktem Schadenersatz an einen Aktionär verurteilt wird, ist außergewöhnlich.

Die Urteile des Landgerichts Düsseldorf sind noch nicht rechtskräftig.

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