Durchgriff bei Aufina - Hankel muss zahlen |
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Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Hankel wurde zur Zahlung von Schadensersatz an einen ehemaligen Kunden der Aufina Holding AG verurteilt.
Am 06.11.2007 verkündete das LG Düsseldorf das Urteil. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Betroffene Anleger sollten sich unbedingt zu einer IG zusammenschließen, um sich effektiv zum eigenen Schutz zu organisieren. Für einen Beitritt zu unserer IG benutzen Sie bitte den Antrag. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit telefonich mit Auskünften zur Verfügung.
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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