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Urteil gegen Aufsichtsrat

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Am 07.11.2007 erging in der Sache Aufina Holding AG gegen den ehemaligen Aufischtsratsvorsitzenden das Urteil, einem ehemaligen Aktionär Schadensersatz zahlen zu müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
10 O 6/07

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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