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Aufina: Auch Berufungsinstanz verurteilt Beklagten

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Bereits im November 2007 hatte das Landgericht Düsseldorf die beiden früheren Aufsichtsratsvorsitzenden der Aufina Holding AG, Professor Dr. Wilhelm Hankel und Bernd Steiger, zu Schadenersatz verurteilt (wir berichteten). Nun bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsinstanz den Schadenersatzanspruch des Klägers gegen einen der ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden.

In dem Urteil vom 23. Juni 2008 (I-9 U 22/08 + I-9 U 14/08) stellte das Gericht fest, dass der Beklagte Steiger Beihilfe zum sittenwidrigen und betrügerischen Verhalten des Vorstands der Gesellschaft geleistet habe, weil er von vorneherein nicht beabsichtigt habe, die nötige Kontrolle auszuüben und konkreten Verdachtsmomenten bewusst nicht nachgegangen sei.

Der Kläger hatte rund 6.300 Euro in Aktien der inzwischen insolventen Aufina Holding AG investiert. Für ihn stellt das ergangene Urteil die einzige Möglichkeit dar, den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Er kann das nun in das private Vermögen des Verurteilten hinein vollstrecken lassen.

Die Insolvenz der Aufina Holding AG wurde vor allem dadurch verursacht, dass der Vorstand der Gesellschaft die aus ständigen Kapitalerhöhungen stammenden Gelder nicht etwa dem Gesellschaftszweck entsprechend in Immobilienprojekte, sondern in die Finanzierung von repräsentativen Luxusautos der Marken BMW, Mercedes Benz und Ferrari investierte. Das Gericht bescheinigte dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden im Zusammenhang mit diesen und anderen Machenschaften ein bewusstes Sichverschließen. Ihm hätte auffallen müssen, dass das Unternehmen sich völlig anders entwickle, als es in den Verkaufsprospekten für Aufina-Aktien dargestellt wurde.
 

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