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Aktualisierung: Hankel muss zahlen

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Einen wichtigen Erfolg zur Wiedergutmachung entstandenen Schadens erzielte die Kanzlei Mattil & Kollegen: Das Urteil gegen den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Hankel ist jetzt rechtskräftig.

Über unseren Newsletter werden wir Sie über die Beitreibungsmaßnahmen auf dem laufenden halten.

Das Urteil haben wir für unsere Mitglieder im geschützten Bereich hinterlegt.


Betroffene Anleger sollten sich unbedingt zu einer IG zusammenschließen, um sich effektiv zum eigenen Schutz zu organisieren. Für einen Beitritt zu unserer IG benutzen Sie bitte den Antrag. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit telefonich mit Auskünften zur Verfügung.

 

 

Vermittlerportal

Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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