Niederlassungsleiter zum Schadensersatz verurteilt |
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Das OLG Düsseldorf hat den Niederlassungsleiter der Deep Sea Exploration plc. zum Schadensersatz verurteilt. Wie das Gericht feststellte, wurde der Anleger nicht ordnungsgemäß über die erheblichen Risiken der vorbörslichen Aktienemission informiert. Was schon seit Jahren für die Vermittlung von Optionsgeschäften gilt, dass der Geschäftsführer für die Aussagen seiner Mitarbeiter haftet, kann nicht anders sein bei vorbörslichen Aktienemissionen in Bezug auf die Haftung eines Niederlassungsleiter.
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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