Vorgehen Geschädigter gegen die HVB |
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In einem Urteil des BGH aus dem Jahre 2008 wurde die Commerzbank zu vollem Schadensersatz an die Anleger, wegen Missachtung der Aufklärungs- und Warnpflichten, verurteilt. Dieses Urteil ist der Schlüssel zu einem Erfolg versprechenden Vorgehen in der Sache Deep Sea Exploration plc. um für die Geschädigten einen Schadensersatz erwirken zu können. Da es nach aktuellem Stand der Ermittlungen mehr als unwahrscheinlich ist, dass die DSE noch über ausreichende Mittel verfügt, um jeden Anleger auszahlen zu können, wäre eine Klagegemeinschaft gegen die Initiatoren der DSE wirtschaftlich äußerst ungewiss. Die Mitglieder unserer IG sind bereits ausführlich über das weitere Vorgehen in dieser Sache informiert worden und haben zudem bereits eine ausführliche Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei erhalten, die mit der Poolklage betraut ist. Sollten Sie weiter Informationen wünschen, können Sie uns jederzeit unter 06571-951286 kontaktieren.
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
Aktuelles
- Aktuelles Urteil: Schadenersatz wegen Kick-Backs in noch mehr Fällen möglich
- Beipackzettel soll überarbeitet werden
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- Falschberatung bei offenem Immobilienfonds: Commerzbank verurteilt
- Verjährung von Schadenersatzansprüchen prüfen lassen
- Krise bei Immobilienfonds zieht immer weitere Kreise
- Stiftung Warentest lehnt Rolle des Finanz-TÜV ab
- BGH: Finanzvertriebe haften für unlautere Machenschaften ihrer Handelsvertreter
- BaFin verhängt Bußgelder wegen Verstoßes gegen Beratungsprotokoll-Pflicht
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