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Angebote mit üblem Beigeschmack

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Aktuelle Machenschaften im Zusammenhang mit der EURO American Gruppe. 

Wir haben ja bereits über die jüngeren Aktivitäten vormaliger Mitarbeiter der EURO American Gruppe berichtet. Nach von uns für unsere IG Mitglieder eingeholter anwaltlicher Auskunft  könnte hier der vermeintlich gute Rat, wie die Aktien veräußert werden können, für bereits geschädigte Anleger der Unternehmen der EURO American Gruppe, erneut teuer werden. Mit einem Verkauf, von im Übrigen überwiegend wertlosen Aktien, die über Unternehmen der EURO American Gruppe vertrieben wurden, könnten sich geschädigte Anleger nämlich die Durchsetzung möglicher Ansprüche ganz erheblich erschweren. 

Nach der uns erteilten rechtlichen Auskunft, könnte genau das ein Ziel der momentanen Anregungen und gut gemeinten Ratschläge, ehemaliger Mitarbeiter der EURO American Gruppe, sein.

Hier noch einige Fakten zum Fall: Im Dezember 2007 wurde eine  Anklage der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Düsseldorf (Aktenzeichen: 130 Js 1/05) beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Gegen mutmaßliche Verantwortliche der Unternehmen laufen außerdem parallel weitere aktuelle Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen: 130 Js 70/09). Nach unseren Informationen geht es dabei um den Verkauf letztendlich wertloser Aktien. Die fehlende Werthaltigkeit soll den Beklagten bereits zum Zeitpunkt der Vertriebsaktivitäten bekannt gewesen sein. Offenkundig wird mit ungewöhnlicher Beharrlichkeit erneut versucht Anleger gezielt mit falschen Informationen zu versorgen. Ganz sicher dienen diese Aktivitäten nicht dem Interesse der Geschädigten Anleger, sondern ausschließlich dem eigenen Interesse der Euro American Gruppe, bzw. deren ehemaliger Mitarbeiter.

 Anleger sollten zudem wissen, dass dem Unternehmen EURO American, bzw. deren Mitarbeiter bereits im Jahr 2002 durch die BaFin jedwede Tätigkeit untersagt worden ist. Es lagen strafbewährte Verstöße gegen die gesetzlich normierte Erlaubnispflicht vor! Genauer: Verstöße gegen § 32, was nach  §54 KWG strafbar ist. Dennoch werden jetzt erneut Anleger beraten und zum Verkauf  ihrer „Aktien“ gedrängt. Wobei die angebotenen Summen regelmäßig im Verhältnis zur Investition geradezu lächerlich gering sind. Anleger sollten sich vor diesem Hintergrund genau überlegen, ob Sie wieder auf die Ratschläge und Informationen der damaligen Kundenberater reinfallen wollen.

 In jedem Falle verstoßen derartige „Anlageberatungen“ erneut gegen das Gesetz, denn auch die Anlageberatung ist erlaubnispflichtig und „Rechtsauskünfte“ von Laienberatern sollte man sowieso kritisch sehen.

 

Vermittlerportal

Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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