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Haftstrafen für Ex-Vorstände

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Zwei ehemalige Vorstände der Aufina Holding AG wurden wegen schweren Betrugs und Untreue zu fünfeinhalb bzw. vier Jahren und 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Die beiden Männer hatten gestanden, etwa 7000 Kapitalanleger geprellt zu haben. Das Gericht bezifferte den Schaden auf 13 Mio. Euro.

Den Namen „Aufina Holding AG“ sollen sich die Angeklagten gezielt gesichert haben, um von dem Ruf der Immobilienfirma Aufina zu profitieren, mit der jedoch weitere Verbindung bestand.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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