Anlegern macht Juragent-Beteiligung erneut Ärger |
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Anleger, die Geld in einem der Juragent-Prozesskostenfonds angelegt haben, hatten bisher nicht viel Freude an ihrer Beteiligung. Sie mussten zum Beispiel teilweise auf versprochene Garantieausschüttungen warten.
Die Presse berichtete über Mittelentnahmen und Anklagen gegen einen ehemaligen Vorstand und andere Personen wegen gewerbs- und bandenmäßiger Untreue. Es sollen in diesem Zusammenhang rund 16 Mio. Euro in die Schweiz abgezweigt worden sein, von denen allerdings der größte Teil sichergestellt worden sein soll.
Nun droht Anlegern der Vierten Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds- KG (PKF IV) Ärger mit ihren Wohnsitzfinanzämtern. Diese wollen nun Steuern auf zurechenbare Einkünfte aus der Beteiligung an dem Fonds erheben. Angeblich soll der in Rede stehende Fonds aber gar keine steuerpflichtigen Erlöse generiert haben, da keine Prozesse finanziert wurden. Anleger, die ein Schreiben ihres Finanzamts erhalten haben, sollten daher zunächst die Besteuerungsgrundlagen prüfen. Dazu kann es sinnvoll sein, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Auch für Anleger, die noch immer auf die zugesagten Garantieausschüttungen warten, kann es sinnvoll sein, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche die Initiative zu ergreifen. Zahlreiche Klagen wurden bereits zu Gunsten von Anlegern entschieden. Fraglich ist auch, ob die Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dem Prozesskostenfonds ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden. Anleger, die nach Möglichkeiten suchen, ihre Beteiligung an dem Fonds zu beenden bzw. drohende Verluste zu minimieren, sollten sich zur Klärung ihrer Rechtsposition unbedingt fachlich beraten lassen.
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