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Neue Schwierigkeiten bei Phoenix-Entschädigung

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Die beabsichtigte zumindest teilweise Entschädigung der Phoenix-Investoren wird durch eine weitere Hürde erschwert: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Regierungsgarantie für einen Kredit gekippt, mit dem die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) Phoenix-Opfer entschädigen wollte. Das berichtet die Finanzzeitung des Handelsblatts in ihrer Ausgabe vom 22. November 2007.

Die EdW benötigt ca. 180 Millionen Euro, um die geprellten Phoenix-Anleger zu entschädigen. Da sie in ihren Kassen lediglich rund 5 Millionen Euro hat, sollte der Differenzbetrag zunächst über einen vom Bund garantierten Kredit aufgebracht werden. Mit der Entscheidung des Haushaltsausschusses ist dieser Plan damit zunächst geplatzt und die Phoenix-Opfer werden wohl weiter auf ihr Geld warten müssen.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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