Neue Hoffnung bei Schadenersatzansprüchen gegen New York Broker |
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Anleger der inzwischen pleite gegangenen Vermögensverwaltung New York Broker Deutschland AG können neue Hoffnung schöpfen bei der Realisierung ihrer Schadenersatzansprüche. Zwar ist die Gesellschaft insolvent und die beiden ehemaligen Vorstände sollen sich ins Ausland abgesetzt haben, so dass auch ein Rückgriff auf deren Privatvermögen aussichtslos ist. Anleger können jedoch möglicherweise zumindest einen Teil ihres Schadens ersetzt bekommen, in dem sie gegen den amerikanischen Kontoführer vorgehen, der die Transaktionen von New York Broker technisch ausführte. New York Broker wickelte die Transaktionen über das US-Institut Pershing LLC ab. Dazu unterhielt die Gesellschaft vertragliche Verbindungen mit dem US-Geldinstitut, von denen die Anleger jedoch nichts wussten. Die für jede Transaktion von Pershing berechnete Gebühr wurde den New York Broker-Anlegern weiterbelastet. Pershing reichte dabei ein Großteil der Gebühren an New York Broker weiter. Zusätzlich berechnete New York Broker noch eine eigene Provision. Für derartige Provisionsvereinbarungen hat der Bundesgerichtshof bereits geurteilt, dass der Anleger über diese Tatsache vor Unterzeichnung des Vermögensverwaltungsvertrages unmissverständlich informiert werden muss. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah in der Abrechnungspraxis von Pershing eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Klägers. Der Schadenersatzanspruch bestehe unabhängig davon, ob das Finanzinstitut die Anlageentscheidung überhaupt beeinflusst hat. Opfer der New York Broker Deutschland AG sollten daher prüfen lassen, ob sie durch die Inanspruchnahme der Pershing LLC zumindest einen Teil ihres Schadens geltend machen können.
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