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EdW verliert erneut

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Im Fall des insolventen Optionshändlers Phoenix hat die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) erneut eine Schlappe hinnehmen müssen: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Schadenersatzklage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young abgewiesen. Das berichtet das Handelsblatt am 2. April 2008.

Die EdW wollte von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schadenersatz, da diese im Rahmen eines Prüfungsauftrags Unstimmigkeiten in der Buchhaltung übersehen habe. Auftraggeber der Prüfung war jedoch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nach Auffassung des Gerichts ist die EdW in diesem Fall nicht klageberechtigt, da keine Vertragsbeziehung zwischen ihr und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestand. Zu dem gleichen Urteil gelangte bereits die Vorinstanz im August 2007.

Damit dürfte sich die Hoffnung der EdW, auf dem Wege des Schadenersatzes zusätzliche Mittel für die Entschädigung der Phoenix-Opfer zu erlangen, erledigt haben.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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