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Phoenix-Pleite: Viele Geschädigte drohen leer auszugehen

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Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), die für die Entschädigung der geprellten Phoenix-Anleger aufzukommen hat, hat einen ersten Bescheid zu einer Schadensmeldung erlassen. Darin kommt sie zu dem Ergebnis, dass in diesem konkreten Fall kein Anspruch auf Entschädigung bestehe, da der Wert der Beteiligung am Phoenix Managed Account (PMA) schon vor Feststellung des Entschädigungsfalles durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Null gesunken sei.

Sollte sich diese Berechnungsmethode der EdW fortsetzen, werden viele Geschädigte wohl auf ihren Verlusten sitzen bleiben, insbesondere solche, die sich vor dem Jahr 2000 am PMA beteiligten. Anleger sollten daher ihren Bescheid gründlich prüfen. Hier droht der eigentliche Sinn des Entschädigungsgesetztes, nämlich der Schutz des Anlegers vor betrügerischen Handlungen, ad absurdum geführt zu werden, in dem die Kriterien für die Berechnung der Entschädigung so gewählt werden, dass das Gros der Betroffenen leer ausgeht.

Anleger sollten bei ihren Überlegungen berücksichtigen, dass ihre Ansprüche gegen die EdW möglicherweise bereits mit Ablauf des Jahres 2010 verjährt sein werden.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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