Phoenix-Insolvenz: Anleger können Rückforderungen aufrechnen |
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Das Landgericht Weiden hat in einem Urteil gegen den Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH entschieden, dass Anleger ihre Schadenersatzansprüche gegen Rückzahlungsbegehren des Insolvenzverwalters aufrechnen können. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Hintergrund des Urteils ist, dass der Insolvenzverwalter der Phoenix zahlreiche Anleger gerichtlich auf Rückzahlung der in der Vergangenheit erhaltenen Scheingewinne in Anspruch genommen hatte. Viele der Anleger verfügen jedoch über Schadenersatzansprüche in ähnlicher Höhe. Das Urteil des Landgerichts Weiden ist daher eine gute Nachricht für solche Anleger, erlischt mit der Aufrechnung doch in vielen Fällen ein Großteil der Forderung des Insolvenzverwalters. Anleger sollten das Urteil zum Anlass nehmen, Rückzahlungsbegehren des Insolvenzverwalters auf Aufrechnungsmöglichkeiten hin überprüfen zu lassen. Auch wenn das Urteil des Landgerichts Weiden noch nicht rechtskräftig ist, so dürften die Aussichten auf eine höchstrichterliche Bestätigung gut sein, da der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall die Möglichkeit der Aufrechnung mit eigenen Schadenersatzansprüchen anerkannt hat.
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