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Lehman-Pleite: Sparer kommen mit blauem Auge davon

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Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entschädigungsfall für die deutsche Tochter der insolventen US-Investmentbank festgestellt hat, können Sparer, die Einlagen bei dem Institut haben, mit deren Rückzahlung rechnen. Ihre Einlagen sind über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) und auch über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken abgesichert. Betroffene Sparer werden dem Vernehmen nach Post vom Einlagensicherungsfonds erhalten, der sich für die beiden Sicherungseinrichtungen um die Abwicklung der Entschädigung kümmern wird.

Anleger, die Zertifikate der insolventen Bank erworben haben, kommen allerdings nicht in den Genuss einer Entschädigung. Sie müssen das Emittentenrisiko selbst tragen und ihre Zertifikate unterliegen auch nicht der Einlagensicherung. Diesen Anlegern droht nach wie vor der Totalverlust, von der Möglichkeit der teilweisen Befriedigung im Rahmen des Insolvenzverfahrens bzw. der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Falschberatung einmal abgesehen.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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