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Erste Lehman-Klage in Deutschland gescheitert

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Nach der Pleite der US-Investmentbank sind die auch in Deutschland vertriebenen Zertifikate des Bankhauses praktisch wertlos geworden. Viele Anleger werfen den Vermittlern vor, im Rahmen des Vertriebs dieser Wertpapiere nicht oder nicht ausreichend auf die immanenten Risiken hingewiesen zu haben. Inzwischen beschäftigen sich zahlreiche deutsche Gerichte mit diesen Vorwürfen.
Die bundesweit erste Schadenersatzklage gegen einen Vermittler von Lehman-Zertifikaten ging im November 2008 zu Ungunsten des Klagers aus.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte im Rahmen dieser Klage darüber zu entscheiden, ob die Sparkasse Frankfurt wegen Beratungsfehlern schadenersatzpflichtig ist oder nicht. In seinem Urteil kam das Gericht zu der Auffassung, dass die Sparkasse sich keine Beratungsfehler vorwerfen lassen muss. Der verhandelte Fall weist insofern Besonderheiten auf, als dass das Investment bereits im Jahr 2006 getätigt wurde, als die Gefahr der Insolvenz des US-Bankhauses als relativ unwahrscheinlich angesehen werden konnte. Nach Auffassung des Gerichtes galt Lehman zum damaligen Zeitpunkt als eine der angesehensten Banken der Welt. Dem entsprechend seien daher nur geringe Anforderungen beim Hinweis auf einen möglichen Totalverlust der Anlage zu stellen. Eine völlige Sicherheit der Geldanlage widerspreche zudem auch der Lebenserfahrung. Die Aussage des Anlageberaters, dass der Totalverlust nahezu ausgeschlossen sei, wertete das Gericht als „persönliche Meinung“. Viel mehr hätte der Kläger bei Unklarheiten Fragen stellen müssen.

Die Klagevertreter haben Berufung angekündigt. Bei der Bewertung des Urteils ist zu beachten, dass der vorliegende Fall Besonderheiten im Vergleich zu den meisten Schadensfällen aufwies, da bei letzteren die Zertifikate erst kurz vor der Pleite der US-Bank verkauft wurden und damit wesentlich höhere Anforderungen an die Aufklärungspflicht über das Anlagerisiko durch den Anlagevermittler zu stellen sind. Insofern sollten sich Geschädigte durch das enttäuschende Urteil nicht entmutigen lassen, ihre Interessen auch gerichtlich durchzusetzen.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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