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Lehman: Niederlage für Fraspa

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Die Frankfurter Sparkasse hat im Streit um Schadenersatz für Erwerber von Lehman-Zertifikaten erstmals eine gerichtliche Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat das Kreditinstitut dazu verurteilt, die wertlosen Zertifikate zurückzunehmen und darüber hinaus Zinsen und Anwaltskosten des Klägers zu übernehmen (Az.: 2-19 O 211/08).

Das Gericht betonte im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung jedoch, dass es sich hier um einen Einzelfall handele. Die Forderung nach Schadenersatz stehe nämlich nicht im Zusammenhang mit der Pleite des US-Finanzhauses, sondern resultiere aus Gewinnversprechungen, die dem Käufer der Papiere gemacht worden seien, allerdings zeitlich lange vor dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit von Lehman. Dieses nicht eingehaltene Gewinnversprechen wertete das Gericht als Beratungsfehler.

Die Sparkasse hat nach dem Urteilsspruch die Prüfung der Berufung angekündigt. Ob dieses Urteil den übrigen Lehman-Geschädigten hilft, ihre Schadenersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen, bleibt offen. Immerhin steht auch hier der Vorwurf im Raum, die vermittelnden Banken hätten nicht ausreichend über die Totalverlustrisiken aufgeklärt und die heraufziehende Pleite des US-Bankhauses früher erkennen müssen. Die meisten vermittelnden Banken lehnen bisher bis auf wenige Einzelfälle Schadenersatz ab.
 

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