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Guthmann & Roth – Paradebeispiel für betrügerische Anlagegeschäfte

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Viele betrügerische Anlagemodelle beruhen auf immer gleichen Systemen. Zu den beliebtesten Betrugssystemen gehört zweifellos das Schneeballsystem. Bei arglosen Anlegern werden mit Hilfe überzogener Renditeversprechen Gelder eingesammelt. Häufig werden diese jedoch nicht den beworbenen Anlageobjekten zugeführt, sondern entweder in hochriskante Projekte gesteckt oder einfach gänzlich veruntreut. Die Einzahlungen neuer Kunden werden zur Auszahlung scheinbarer Erträge an Altkunden benutzt. Mit diesem System lässt sich der zahlenden Kundschaft eine erfolgreiche Anlagestrategie vorspiegeln, was wiederum neue Interessenten anlockt. Irgendwann jedoch findet auch das ausgeklügelste Schneeballsystem sein Ende, nämlich dann, wenn die Einzahlungen der Neukunden nicht mehr ausreichen, um ausreichend Scheinerträge an die Anleger auszuzahlen. Dann folgt in der Regel sehr schnell die Pleite und die Chance der geprellten Anleger, noch einen nennenswerten Anteil ihres Investments zurück zu bekommen, ist gleich null.

Die ehemalige Wertpapierhandelsbank Guthmann & Roth, die im Jahr 2002 Konkurs anmeldete, ist ein Paradebeispiel dafür, wie man unter Anwendung des besagten Schneeballsystems Anlegern das Geld aus der Tasche zieht. Die Bank gab vor, die Gelder ihrer Kunden an der amerikanischen Warenterminbörse zu platzieren. In Wahrheit wurden sie aber für alle möglichen sonstigen Spekulationszwecke missbraucht bzw. veruntreut. Damit das nicht auffiel, wurden die Einlagen neuer Kunden zur Auszahlung von Scheinerträgen an Bestandskunden zweckentfremdet. Mit dieser Methode konnte die Bank Zeitungsberichten zufolge immerhin rund 35 bis 40 Mio. Euro von rund 500 Anlegern einsammeln.

Immerhin konnte der damalige Geschäftsführer der Bank zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt werden. Das ändert jedoch nichts daran, dass am Ende viele Anleger auf ihren Verlusten sitzen blieben. Zwar wurde ein Teil der Anleger durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen mit maximal 20.000 Euro entschädigt. Ein Großteil der Anleger hatte jedoch deutlich höhere Beträge investiert. Der Alleinaktionär des Unternehmens tauchte unter, nachdem das System aufgeflogen war. Was letztlich aus den eingezahlten Millionen geworden ist, konnte im Rahmen des Prozesses gegen den Geschäftsführer nicht geklärt werden.

Zwar konnten Anleger im Wege der Durchgriffshaftung Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gegen einen externen Berater der Guthmann & Roth AG erwirken (Urteil des Kammergerichts Berlin, Az.: 9 U 354/02 vom 27. Mai 2003). Derartige Schadenersatzansprüche laufen jedoch häufig schon deshalb ins Leere, weil der Schadenersatzpflichtige mittellos und die Vollstreckung damit nicht möglich ist. Nach wie vor sind deshalb die meisten Anleger bei Guthmann & Roth bisher auf ihren Verlusten sitzen geblieben.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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