Lehman-Zertifikate: Erfolg für geprellte Anlegerin |
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Im Wege der außergerichtlichen Einigung hat eine Anlegerin von der Hamburger Sparkasse zumindest teilweisen Schadenersatz erlangt.
Sie hatte mehr als 15.000 Euro in Zertifikaten des inzwischen insolventen Bankhauses Lehman Brothers angelegt. Die Hamburger Sparkasse hat im Rahmen des Vergleichs zugesagt, die Zertifikate zurückzunehmen 8.000 Euro und der Klägerin 8.000 Euro zu zahlen. Dem Vergleich war eine Klage vorausgegangen, in der die Klägerin geltend machte, dass sie im Vorfeld des Erwerbs der Zertifikate von der Bank nicht richtig beraten worden sei. So sei sie z.B. nicht über das Risiko des Totalverlustes aufgeklärt worden. Ebenso wenig sei sie darüber informiert worden, dass die Bank für den Kauf der Zertifikate verdeckte Rückvergütungen, sogenannte Kick-Backs, erhalten hatte. Der Vergleich, der für die geschädigte Anlegerin zumindest einen Teil ihres Schadens ausgleicht, zeigt, dass es wichtig ist, gegen Beratungsfehler bzw. fehlende Aufklärung durch den Anlagevermittler vorzugehen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass hier die Verjährungsfrist relativ kurz ist und nur drei Jahre ab Kenntnis der anspruchsbegründenen Tatsachen beträgt. Anleger, die durch fehlerhafte Beratung ihrer Bank einen finanziellen Schaden erlitten haben, sollten sich daher möglichst schnell fachlich kompetent beraten lassen und die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten. Häufig werden die entstehenden Kosten durch eine vorhandene Rechtsschutzversicherung getragen.
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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