Etappensieg für Lehman-Geschädigte |
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Ein Urteil, das Mut macht. Das Hamburger Landgericht hat die Hamburger Sparkasse (Haspa) zu Schadenersatz verurteilt, weil sie einen Käufer von Lehman-Zertifikaten in zwei Punkten falsch beraten hat (Az.: 310 O 4/09).
Der Kläger hatte im Jahr 2006 Lehman-Zertifikate von der Haspa erworben. Diese hatte den Anleger jedoch nicht darüber informiert, dass diese Papiere nicht der deutsche Einlagensicherung unterfallen. Ebenso hatte sie verschwiegen, dass sie ein erhebliches Eigeninteresse an dem Verkauf der Zertifikate hatte. Sie verkaufte die Papiere nämlich aus eigenen Beständen, die sie zuvor angelegt hatte. Diese hätte sie nur mit einem Abschlag an die emittierende Bank zurückgeben können. Die Richter betonten, dass gerade eine solche Interessenlage in besonderer Weise eine Aufklärungspflicht begründe. Die Haspa hat nach Urteilsverkündung umgehend Berufung angekündigt. Das Gericht betonte, dass das Urteil keinen Präzedenz-Charakter habe und es sich nur auf den konkreten, im Prozess verhandelten Sachverhalt beziehe. Dennoch muss das Urteil als wichtiger Sieg für die Lehman-Geschädigten gesehen werden, sind doch viele Fälle ähnlich gelagert.
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