Lehman-Opfer: und noch ein Urteil |
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Das Landgericht Hamburg hat zu einer weiteren Klage gegen die Hamburger Sparkasse wegen inzwischen wertloser Zertifikate des US-Bankhauses Lehman Brothers das Urteil gesprochen. Auch in diesem Fall wurde die Haspa zu Schadenersatz verurteilt.
Des Weiteren muss das Kreditinstitut die wertlosen Zertifikate zurücknehmen.
Die klagende Anlegerin hatte rund 10.000 Euro in die Lehman-Papiere investiert. Nach Auffassung der Richter hat die Haspa ihre Beratungspflicht im Rahmen des Anlagegeschäfts schuldhaft verletzt. Für die Anlegerin sei es unmöglich gewesen zu beurteilen, „ob die Bank sie allein kundenorientiert oder auch mit Blick auf das eigene Umsatzinteresse beraten würde“. Damit hat das Landgericht zum zweiten Mal die Haspa zu Schadenersatz wegen Beratungsfehlern beim Vertrieb der Lehman-Zertifikate verurteilt. Die Sparkasse gibt sich indes noch nicht geschlagen und hat Berufung beim OLG Hamburg angekündigt.
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