Lehman: Vorsicht bei der Anmeldung von Ansprüchen |
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Wer seine Ansprüche gegen die amerikanische Pleitebank Lehman Brothers im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen will, sollte wichtige Ausschlussfristen beachten. Zwar erhalten viele Anleger von Lehman-Zertifikaten dieser Tage Aufforderungsschreiben, die als Ausschlussfrist für die Anmeldung von Ansprüchen den 2. November nennen. Dennoch ist hier Vorsicht geboten. Das zuständige amerikanische Insolvenzgericht hat in einem Beschluss drei Ausschlussfristen für verschiedene Gläubigergruppen und Anspruchsarten festgelegt. Um rechtliche Nachteile zu vermeiden sollten Anleger auf Nummer sicher gehen und ihre Ansprüche bis zum Ablauf der frühesten Frist am 22. September geltend machen. Damit werden auf jeden Fall mögliche Nachteile vermieden, die aus einer irrtümlichen Einordnung der eigenen Ansprüche resultieren könnten. Für die Anmeldung der Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist unbedingt das vom Insolvenzgericht vorgegebene „Proof-of -Claim-Formular" zu verwenden. Ob und wie hoch letztlich die Quote ausfällt, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Fachleute gehen von 10 bis 15 Prozent des verliehenen Kapitals aus. Wem das zu wenig ist, dem bleibt nur die Geltendmachung von Schadenersatz gegen den Anlagevermittler. Nicht selten wurden neben dem Verschweigen der Anlagerisiken auch verdeckte Provisionen zwischen Anlagevermittler und Emittent gezahlt, die nach aktueller Rechtslage und Rechtsprechung eindeutig rechtswidrig sind.
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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