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Ein Jahr nach der Lehman-Pleite

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Ein Jahr ist die Pleite des US-Bankhauses Lehman Brothers nun her. Noch immer sind die Folgen dieses Ereignisses unüberschaubar. Es hat die Weltwirtschaft in eine beispiellose Rezession gestürzt, deren Folgen wir alle in der ein oder anderen Form zu spüren bekommen. Noch unmittelbarer wurden die zahlreichen Anleger getroffen, die ihr Erspartes in Zertifikate des Bankhauses angelegt haben und nun vor dem Nichts stehen. Nicht selten war das Geld der eigenen Altersvorsorge gewidmet, was viele Anlageberater allerdings nicht daran gehindert hat, die den Papieren innewohnenden Risiken zu verharmlosen und Anleger damit zu einem eben nicht ganz so harmlosen Anlageprodukt zu überreden.

Die Zeche werden leider die geprellten Anleger begleichen müssen. Bisher haben die meisten Banken und Anlageberater auf stures Aussitzen der Lage gesetzt. Wer seinen Schaden ersetzt haben möchte, muss sich entweder mit völlig unzureichenden Vergleichsangeboten der Banken oder gar dem Totalverlust der Anlage abfinden, oder den Klageweg beschreiten. Die Deutsche Vereinigung für Wertpapierbesitz geht von rund 50.000 geschädigten Anlegern in Deutschland aus. Bis zu 1 Mrd. Euro geht möglicherweise der Schaden. Viele Anleger scheuen den Klageweg, ist er doch zunächst mit Kosten und weiteren Nervenproben verbunden. Dennoch sollten Anleger die Möglichkeit, Schadenersatz auf dem Klageweg geltend zu machen, ernsthaft prüfen. Die Rechtsprechung deutscher Gerichte in den letzten Monaten hat vielen Klägern, die trotz des Klagerisikos die gerichtliche Auseinandersetzung nicht gescheut haben, Recht gegeben. Zwar handelte es sich in der Regel um Urteile in Einzelfällen, aus denen nur bedingt Rückschlüsse auf ein mögliches Urteil im eigenen Fall geschlossen werden können. Trotzdem kann aber von einem neuen Trend in der Rechtsprechung gesprochen werden, der die berechtigten Interessen der Anleger stärker als bisher berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund sollten Anleger, die Geld durch ein Investment in Lehman-Zertifikate verloren haben, ihre individuelle Rechtsposition fachlich klären lassen, auch um Nachteile aufgrund möglicher Verjährung zu vermeiden. Gerne sind wir bei der Suche nach entsprechender Expertise behilflich.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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