Private Commercial Office – Schadenersatzurteil gegen Vermittler |
|
|
|
Zwar ist der ehemalige Geschäftsführer der Private Commercial Office Inc., Ulrich Engler, flüchtig. Dennoch müssen geprellte Anleger ihre Hoffnung auf Schadenersatz nicht gänzlich begraben.
Denn inzwischen wurde ein Vermittler vom Landgericht Traunstein wegen fehlender Erlaubnis zur Vermittlung von Kapitalanlagen verurteilt. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Vermittlertätigkeit kausal für den entstandenen Schaden gewesen sei.
Da bei dem Unternehmen selbst wohl nichts mehr zu holen ist, sind mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Vermittler der Kapitalanlage umso wichtiger. Anleger, die sich nicht damit abfinden wollen, auf dem ihnen entstandenen Schaden sitzen zu bleiben, sollten daher prüfen, ob nicht gegen den Anlagevermittler vorgegangen werden kann. Hierzu sollte sich allerdings fachkundiger Rat eingeholt werden, wobei wir gerne behilflich sind.
|
||||
Sonstiges
Vermittlerportal
Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
Aktuelles
- Aktuelles Urteil: Schadenersatz wegen Kick-Backs in noch mehr Fällen möglich
- Beipackzettel soll überarbeitet werden
- Krise bei Immobilien-Dachfonds setzt sich fort
- Falschberatung bei offenem Immobilienfonds: Commerzbank verurteilt
- Verjährung von Schadenersatzansprüchen prüfen lassen
- Krise bei Immobilienfonds zieht immer weitere Kreise
- Stiftung Warentest lehnt Rolle des Finanz-TÜV ab
- BGH: Finanzvertriebe haften für unlautere Machenschaften ihrer Handelsvertreter
- BaFin verhängt Bußgelder wegen Verstoßes gegen Beratungsprotokoll-Pflicht
- Anlageberatung durch Bankberater lässt noch immer zu Wünschen übrig


