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Lehman-Pleite: Vergleichsangebot der Sparkasse Hannover

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Die Sparkasse Hannover reiht sich offenbar in die Liste der Institute ein, die über eine Vergleichsregelung des Schaden regulieren wollen, der ihren Kunden durch den Erwerb von Anleihen oder Zertifikaten des US-Bankhauses Lehman Brothers entstanden ist.

Den rund Tausend betroffenen Kunden wird demnach angeboten, abhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der Papiere entweder 50 Prozent (bei Erwerb vor dem 16. März 2008) oder 75 Prozent des Nominalwertes (bei Erwerb nach diesem Zeitpunkt) zurückerstattet zu bekommen. Dieses Angebot soll angeblich bis zum 16. November befristet sein und richtet sich auch an Anleger, die bereits anderweitig - auch auf dem Wege der Klage - Ansprüche geltend gemacht haben.

Anleger sollten sich vor der Entscheidung über die Annahme des Vergleichsangebots beraten lassen, begeben sie sich mit dessen Annahme doch der Möglichkeit, den entstandenen Schaden in voller Höhe geltend machen zu können. Immerhin haben in den vergangenen Wochen mehrere Gerichte zu Gunsten der geschädigten Anleger entschieden und diesen vollumfänglich Schadenersatz zugesprochen.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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