Lehman Opfer erhält Schadenersatz zugesprochen |
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Erneut hat ein Gericht einem Opfer der Lehman-Pleite Schadenersatz zugesprochen.
Das Landgericht Gießen hat die Sparkasse Oberhessen verurteilt, dem klagen Ehepaar die Anlagesumme von 35.000 Euro zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten und dafür die inzwischen weitgehend wertlosen Zertifikate des US-Bankhauses Lehman zurückzunehmen. Daneben sind auch die Anwaltskosten von der verklagten Bank zu übernehmen.
Das Ehepaar argumentierte vor Gericht, dass man eine konservative Geldanlagemöglichkeit gesucht habe und bei der Anlageentscheidung dem Votum des Anlageberaters der verklagten Bank gefolgt sei. Die Zertifikate des US-Bank seinen als sehr sicher angepriesen worden. Von einem möglichen Totalverlust sei nie die Rede gewesen, im Gegenteil sei ihnen versichert worden, dass im schlimmsten Fall lediglich das eingezahlte Kapital am Ende der Laufzeit ausgezahlt würde. Darüber hinaus habe man keinerlei schriftliche Unterlagen über diese Anlageform erhalten und auch über die fällige Provision zu Gunsten der Sparkasse sei man zu keiner Zeit informiert worden. Der Anlageberater der Bank, der im Verlauf des Prozesses als Zeuge gehört worden war, konnte sich nicht erinnern konnte, eine Kapitalgarantie abgegeben zu haben. Dennoch konnte er die Vorwürfe nicht entkräften. Ob die verklagte Bank sich mit dem Urteil abfinden wird, ist noch offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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