Pershing |
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Der BGH bestätigte die Zuständigkeit deutscher Gerichte bei der Inanspruchnahme amerikanischer Broker auf Schadensersatz. Das Brokerhaus Pershing - immerhin zweitgrößter Broker der USA - wurde zu vollständigem Schadensersatz gegenüber einer deutschen Anlegerin verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Pershing sich an der sittenwidrigen, systematischen Schädigung der Kunden beteiligt hat. Die systematische Schädigung der Anleger wurde billigend in Kauf genommen, indem es seine Abwicklungsplattform für deutsche Vermittler öffnete. Ähnlich wie die Entscheidung des BGH zur bankseitigen Warnpflicht bei offenkundigen Tatsachen (das vollständige Urteil finden Sie im Archiv), dient diese Entscheidung indirekt dem Anlegerschutz. Die Fälle der Geschädigten, deren Streitwert 100.000 € übersteigt, können wir einem Prozessfinanzierer übergeben. Das Interesse der Prozessfinanzierungsgesellschaften an diesen Verfahren ist nach wie vor ungebremst. Sollte also jemand trotz der oben genannten Urteile am Erfolg des Prozesses zweifeln, kann er sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Die Verfahren, die von unseren Mitgliedern angestrengt werden, laufen zurzeit sehr Erfolg versprechend. Leider ist es nach wie vor so, dass die Broker nicht bereit sind, sich auf einen außergerichtlichen Vergleich einzulassen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist diese Handlungsweise für uns nicht zu verstehen. Erst wenn man die psychologische Komponente betrachtet, wird die Handlungsweise verständlich: Viele Geschädigte scheuen den Gang vors Gericht, da es für den Ausgang des Verfahrens keine Sicherheit gibt. Insbesondere im Komplex Pershing ist es leider so, dass jeder mögliche Rechtsweg beschritten wird. Wobei nicht unerwähnt bleiben sollte, dass Pershing mit der letzten Revision ein Dämpfer verpasst wurde. Der BGH sah keine Gründe eine Revision zuzulassen und verwies die Klage an die Richter der Vorinstanz. Vieles deutet darauf hin, dass die zukünftigen Verfahren gegen die amerikanischen Broker nicht nur gewonnen werden, sondern auch nicht mehr durch alle möglichen Instanzen gehen.
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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