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BaFin untersagt Einlagengeschäft

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Am 08.08.2007 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Private Commercial Office Inc. (PCO) und ihrem Geschäftsführer Ulrich Engler untersagt, das Einlagengeschäft grenzüberschreitend in Deutschland zu betreiben. Es wurde angeordnet, diese unerlaubt betriebenen Geschäfte unverzüglich abzuwickeln und die Gelder zurückzuzahlen. Die Bankverfügungen der BaFin sind sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

Nach Angaben der BaFin ermittelt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg in dieser Angelegenheit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betruges (Az.: 628 Js 5483/07). Anleger sollten daher prüfen lassen, ob und gegen wen sich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Nach Ansicht der BaFin hat die Private Commercial Office Inc. ohne eine entsprechende Erlaubnis auf Grundlage von Darlehensverträgen Gelder angenommen und dafür Renditen von bis zu 6 % monatlich versprochen.

Die Private Commercial Office Inc. bot Aktiengeschäfte im Day-Trading an. Es wurden dabei hohe Gewinne in Aussicht gestellt, je nach Modellen mit garantierten Renditen von 3 bis 5 % pro Monat per Stand 01.01.2007. Das Unternehmen warb dabei mit hohen monatlichen Performance-Raten, die mit dem Handel von amerikanischen Aktien erzielt worden seien. Für das Jahr 2007 wurden monatliche Performance-Raten von 10,375 bis 14,84 % angegeben.

Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Geschäftsführer Ulrich Engler hat sich möglicherweise inzwischen nach Südamerika abgesetzt.
 

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