VIP Medienfonds: Klagechancen stehen noch gut |
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Für die rund 11.000 Anleger der Medienfonds VIP 3 und VIP 4 stehen die Chancen recht gut, den ihnen entstandenen Schaden auf dem Klageweg ersetzt zu bekommen. Inzwischen wurde die Commerzbank als Vermarkter eines Großteils der Fondsanteile in zahlreichen Prozessen zu Schadenersatz verurteilt. Anleger sollten sich mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf dem Klageweg jedoch beeilen. Zum Jahresende wird ein Großteil der Schadenersatzansprüche verjähren, da die Commerzbank ihren bisherigen Verzicht auf die Einrede der Verjährung nicht über den 30. Juni 2008 verlängert hat. Damit tritt die Verjährung der Ansprüche nach drei Jahren ab Kenntnis der Umstände ein, die einen Schadenersatzanspruch begründen. Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht München die Commerzbank zu Schadenersatz in Höhe von 33.000 Euro verurteilt, weil der Verkaufsprospekt unrichtige Angaben über das mit dem Investment eingegangene Risiko enthielt. Während laut Prospekt bei einer Anlagesumme von 100.000 Euro mit einem Risiko in Höhe von rund 12.400 Euro zu rechnen wäre, kam das OLG München zu dem Ergebnis, dass schlimmstenfalls von einem Totalverlust der Anlagesumme ausgegangen werden müsse (5 U 4018/07).
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Sonstiges
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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