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Falk Fonds: Schadenersatzurteil gegen Vermittler

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Ein Vermittler von Beteiligungen an den Falk Fonds 70 und 75 ist vom Landgericht Darmstadt wegen Falschberatung zu Schadenersatz verurteilt worden (noch nicht rechtskräftig). Nach Auffassung des Gerichts hatte der Vermittler die Beteiligung an den Falk Fonds als „sinnvolle Geldanlage und richtige Altersvorsorge“ angepriesen. Tatsächlich aber kann die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds wohl kaum als sichere Altersvorsorge angesehen, wenn man die dieser Anlageform innewohnenden Risiken berücksichtigt.

Das Gericht sah daher in den Aussagen des Anlagevermittlers eine Pflichtverletzung aus dem Beratungsvertrag. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, so muss sich der Kläger auch nicht die inzwischen erlangten Steuervorteile auf den Schadenersatz anrechnen lassen. Das Gericht gelangte nämlich zu der Einschätzung, dass der Kläger in eine andere steuerbegünstigte Anlage investiert hätte, wenn er ordnungsgemäß über die Risiken der gewählten Geldanlage unterrichtet worden wäre.

Anleger, die der Auffassung sind, dass sie im Zusammenhang mit einer Anlageentscheidung nicht umfassend und zutreffend über die Anlagerisiken informiert worden sind, sollten sich sachkundigen Rat einholen. In vielen Fällen bestehen gute Aussichten auf die Durchsetzung von Schadenersatz.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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